
Kosten & Kostenübernahme
Es ist mir wichtig zu betonen, dass in meiner Praxis jede*r willkommen ist. Abhängig vom Kostenträger gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Abrechnung.
Privat Versicherte
Wenn Sie privat versichert sind, werden die Kosten der Behandlung normalerweise problemlos erstattet (dies gilt für Psychotherapie, nicht für Coaching.) Es kann jedoch Unterschiede geben, je nach Versicherungsvertrag. Bitte klären Sie vor Behandlungsbeginn folgende Fragen:
Ist eine Psychotherapie im Leistungsumfang des Vertrags enthalten?
Falls ja, wie viele Therapiestunden werden übernommen?
Werden die Kosten von der Versicherung voll oder evtl. nur anteilig erstattet?
Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?
Bei Fragen bin ich Ihnen gerne behilflich.
Weitere mögliche Kostenträger
Beihilfe
Bei Verbeamteten und anderen Personen, die beihilfeberechtigt sind, übernimmt die Beihilfe normalerweise auf Antrag anteilig einen Teil (meist 50%) der Kosten einer Psychotherapie.
Heilfürsorge der Bundeswehr & Heilfürsorge der Bundespolizei
Soldat*innen sowie Bundespolizist*innen können sich direkt an eine Privatpraxis wenden.
Berufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese aus arbeitsbedingten Gegebenheiten notwendig wird.
Gesetzlich Versicherte
Als Privatpraxis rechne ich nicht direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung ab.
In Einzelfällen kann es gelingen die Kosten über das Kostenerstattungsverfahren erstattet zu bekommen, hierfür besteht aber keine Garantie. Es empfiehlt sich, zunächst bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen, welches Vorgehen erwünscht ist, um mit dem Kostenerstattungsverfahren Erfolg zu haben.
Bitte informieren Sie mich vor Beginn Ihrer Therapie wenn Sie eine Behandlung über das Kostenerstattungsverfahren anstreben.
Selbstzahler
Sie haben auch die Möglichkeit, als Selbstzahler meine Praxis aufzusuchen. Somit erfährt keine Versicherung (z.B. die Berufsunfähigkeitsversicherung) und auch sonst keine Stelle von der Therapie und sie kann ohne Antragsverfahren direkt beginnen.
Ich halte mich bei der Rechnungsstellung an die GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Mein Selbstzahler Honorar für eine 50-minütige Therapiesitzung beträgt 134,06 € (Erstgespräch und Probatorik) bzw. 167,58 €.
Für ein Paargespräch empfehle ich 90 Minuten, diese kosten 200€ (Erstgespräch) bzw. 230€.
Das Coaching Honorar wird individuell festgelegt.
Psychotherapie & Coaching in Aßling
"Wege entstehen dadurch, dass man sie geht." Franz Kafka
Kontakt
E-Mail:
praxis[at]baumgart-psychotherapie.de
Praxisanschrift:
Kirchplatz III
Praxiskollektiv
Kirchplatz 3
85617 Aßling
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